Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel ein Jubiläum, eine Hochzeits-, Geburtstags- oder Tauffeier) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen bei einer zu erwartenden Teilnahmezahl von 50 Personen mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. So sieht es die aktuell gültige Coronaschutzverordnung des Landes vor. Das Ordnungsamt der Stadt Frechen stellt zur Vereinfachung der Meldung ein Online-Formular zur Verfügung.

Den Link zur Anmeldung bekommen Interessierte über die Homepage der Stadt Frechen unter www.frechen.de (COVID-19: Risikobewertung).
 
Über die erforderliche Veranstaltungsmeldung hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Außerdem ist zu diesem Anlass eine Teilnehmerliste unter Angabe von Name, Anschrift sowie Telefonnummer zu führen.

Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Sollte der kritische 7-Tages-Inzidenzwert von 35 überschritten werden, so ist die Personenzahl entsprechend zu verringern.

Die Veranstaltungsmeldung ist kein Genehmigungsverfahren. Eine Anmeldung ist aber erforderlich, damit nachvollzogen werden kann, welche Feiern im Stadtgebiet stattfinden und gegebenenfalls auch zu kontrollieren sind. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden.

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