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Dr. Kornder
SW BM Stadtwerke Berheim
Hypnose Bergheim - Hilfe mit Hypnose ist näher, als Sie denken

 

Verbraucher-Tipps

Verbraucherzentrale in Bergheim

Verbraucherzentrale in Bergheim

Wer entscheidet für den Fall, dass ich das selbst nicht mehr kann? Diese Frage stellen sich in der Regel vor allem ältere Menschen. Doch durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann diese Entscheidung jederzeit akut werden. Automatisch können Ehepartner oder Kinder dann nicht handeln, sondern müssen dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren ist es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten dann regeln soll. Praktische Unterstützung dabei bietet das „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale, das nicht nur alles Wissenswerte bereithält, sondern auch mit Musterformularen und Beispielen hilft, die eigenen Vorstellungen und Wünsche rechtssicher festzuhalten. Übrigens: Ab 18 kann jede Person auch als Bevollmächtigte benannt werden.
 
Rechnungen überweisen und Geld abheben, Versicherungsangelegenheiten klären, medizinischen Behandlungen zustimmen oder auch eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisieren: Ohne entsprechende Vollmachten und Verfügungen sind Angehörige hier außen vor. Schritt für Schritt zeigt das Handbuch, welche Lebenssituationen und Fragen sich mit welchem Vorsorgeinstrument regeln lassen. Die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Testament wird erklärt und die rechtlichen Folgen werden erläutert. Ein eigenes Kapitel nimmt in den Blick, wie der digitale Nachlass sinnvoll für Bevollmächtigte aufbereitet wird. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften, um alles auch zu Papier zu bringen und etwa im eigenen Vorsorge-Ordner zur Hand zu haben. Alle Formulare gibt es auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken.
 
Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten und kostet 16,- Euro. Erhältlich ist dieser Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
 
Bergheim, Hauptstraße 108 (Tel.: 02271 / 45025-01) und
Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 (Tel.: 02232 / 20687-01).

Am liebsten in der gewohnten Umgebung bleiben – das ist den meisten Menschen ein wichtiges Anliegen, wenn sie pflegebedürftig werden. Häufig wollen Familien oder auch Freunde diesen Wunsch gern in die Tat umsetzen, sind aber einerseits unsicher, was bei einer „Pflege zu Hause“ alles auf sie zukommt. Und andererseits sorgen sie sich, ob das mit dem eigenen Beruf und Alltag überhaupt vereinbar ist. Der aktualisierte Ratgeber „Pflege zu Hause“ der Verbraucherzentrale unterstützt Angehörige dabei, die individuelle Pflegesituation zu beleuchten. Er stellt – vom ambulanten Pflegedienst über die ausländische Haushalts- und Betreuungskraft bis hin zur Tagespflege – Unterstützungsmöglichkeiten vor und weist mit dem Antrags-ABC ganz praktisch den Weg zu den Leistungen von Pflege- und Krankenkasse.
 
Eine angemessene Pflege organisieren. Sich um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten oder auch um soziale Kontakte kümmern. Anträge bei Leistungsträgern stellen. Der Alltag von pflegenden Angehörige umfasst viele Facetten. Da kann es schnell passieren, dass sie ihre eigenen Kräfte überschätzen oder sich gar gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen. Ein besonderes Augenmerk legt der Ratgeber daher auf mögliche Entlastungsangebote: Alltagsbegleiter, Pflege- oder Familienpflegezeit oder auch Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden ausführlich vorgestellt. Nicht zuletzt: Ein eigenes Kapitel zeigt, wie Pflege zu Hause ganz praktisch einfacher wird. Tipps zum rückenschonenden An- und Ausziehen oder zur Ausstattung des häuslichen „Pflegezimmers“ fehlen ebenso wenig wie Hinweise zur Auswahl sinnvoller Hilfsmittel.
 
Der Ratgeber „Pflege zu Hause“ hat 224 Seiten und kostet 20,- Euro. Erhältlich ist dieser Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW:
 
Bergheim, Hauptstraße 108 (Tel.: 02271 / 45025-01) und
Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 (Tel.: 02232 / 20687-01).

 

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