Vorgaben des Tierschutzes sind einzuhalten und werden kontrolliert
Ab dem 21. August feiern die Muslime im Kreis und auf der Welt das Islamische Opferfest ‚Kurban-Bayram‘. Das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Rhein-Erft-Kreis weist nun darauf hin, was bei der Schlachtung und dem Transport der Opfertiere zu beachten ist, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
So sind Schlachtungen der Opfertiere nur in offiziell zugelassenen und amtlich kontrollierten Schlachtstätten erlaubt. Muslime, die an den Festtagen ein Schaf schlachten lassen möchten, sollten sich daher frühzeitig nach zugelassenen Schlachthöfen erkundigen. Da das Opferfest in diesem Jahr in den Sommerferien stattfindet, könnte es sein, dass von den üblichen Schlachtstätten nicht alle geöffnet haben.
Doch nicht nur die Schlachtungen unterliegen tierschutzrechtlichen Vorgaben. Auch der Transport lebender Tiere ist an sehr hohe Auflagen gebunden. In Privatfahrzeugen dürfen Tiere nicht zu Schlachthöfen gefahren werden. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro rechnen.