Verkürzten Fristen für die Briefwahl
Die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 bringt neue, verkürzte Fristen mit sich. Der Zeitraum für die Beantragung, den Versand und die Rückgabe der Briefwahlunterlagen wird sehr kurz sein. Das zentrale Versenden der Wahlbenachrichtigungen beginnt Ende Januar. Voraussichtlich Anfang Februar werden die Stimmzettel im Hürther Rathaus ankommen.

Um sicherzustellen, dass jede Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt werden kann, wird die Stimmabgabe im Wahllokal empfohlen. Alternativ können die Unterlagen im Wahlbüro des Hürther Rathauses abgeholt und nach dem Ausfüllen auch direkt vor Ort eingeworfen werden. So lassen sich mögliche Verzögerungen durch den Postversand vermeiden. Das Wahlbüro im Rathaus öffnet sobald die Stimmzettel vorliegen, was voraussichtlich in der ersten Februarwoche der Fall sein wird.

Wer Briefwahl nutzen möchte, sollte diese möglichst frühzeitig beantragen. Auch der frühzeitige Rückversand der ausgefüllten Unterlagen an die Verwaltung wird empfohlen. Der Antrag auf Briefwahl kann bereits jetzt per E-Mail an wahlamt@huerth.de gestellt werden. Der komfortablere Onlineantrag auf der städtischen Homepage wird voraussichtlich Mitte Januar freigeschaltet. Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gelangt man direkt zu diesem Onlineantrag.

Aktuelle Informationen für Hürther Bürgerinnen und Bürger gibt es auf der städtischen Homepage unter www.huerth.de/Bundestagswahl-2025.php. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne zur Verfügung, telefonisch unter 02233 53-780 oder per E-Mail an wahlamt@huerth.de.

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