Wie in vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen findet auch in der Kolpingstadt Kerpen eine flächendeckende Hundezählung statt. Es ist nicht die erste Bestandsaufnahme im Stadtgebiet, zuletzt wurden im Jahr 2010 die Haushalte befragt. Zum 01.06.2023 sind im Stadtgebiet 4.656 Hunde steuerlich gemeldet. Diese Zahl entspricht nicht der Anzahl der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde, denn nicht alle Steuerpflichtigen melden ihren Hund auch an. Dies führt zur Ungleichbehandlung der Hundehalter und Hundehalterinnen.

Ziel der Bestandserfassung ist die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und Herstellung der Steuergerechtigkeit. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt, durch die Besteuerung weiterer Hundehalter und Hundehalterinnen werden dem Haushalt der Kolpingstadt Kerpen zusätzliche Einnahmen zugeführt.

In der Zeit vom 05. Oktober 2023 bis Ende Januar 2024 wird die Zählung durch eine externe Firma, die mit dieser Aufgabe beauftragt wurde, durchgeführt. Die Mitarbeitenden dieser Firma werden in dieser Zeit von Montag bis Samstag die Haushalte aufsuchen und bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Befragung durchführen. Wohnungen werden dabei nicht betreten. Befragt werden nur volljährige Personen. Es wird um Angabe gebeten, seit wann und wie viele Hunde gehalten werden.

Alle Mitarbeitenden der Firma sind mit einem von der Kolpingstadt Kerpen ausgestellten Lichtbildausweis ausgestattet und befragen ausschließlich volljährige Personen. Die Mitarbeitenden nehmen kein Geld entgegen, die Veranlagung erfolgt ausschließlich über die Abteilung Steuern und Beiträge der Kolpingstadt Kerpen. Werden nicht angemeldete Hunde festgestellt, so kann die Steuerfestsetzung bis zu maximal 4 Jahren rückwirkend erfolgen.

Nach der geltenden Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer für einen Hund 100 €, bei zwei gehaltenen Hunden 130 € pro Hund und 160 € bei 3 und mehr gehaltenen Hunden pro Hund. Die Beträge gelten für ein Kalenderjahr.

Die Hundesteuersatzung, weitere Informationen zur Hundesteuer sowie Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Kolpingstadt Kerpen unter Eingabe des Suchbegriffes Hundesteuer entnommen werden.

Wer seinen Vierbeiner noch nicht angemeldet oder Fragen bezüglich der Hundesteuer oder der Bestandsaufnahme hat, kann sich an das Steueramt der Kolpingstadt Kerpen unter der Rufnummer: 02237/58-565 oder unter der Email-Adresse: steueramt@stadt-kerpen.de wenden.

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