Speisen und Getränke zum Mitnehmen werden immer beliebter und seit der Corona-Pandemie ist der Zuspruch noch einmal deutlich gestiegen. Bei Mitnahmeangeboten wurde bislang überwiegend auf Einwegverpackungen gesetzt, die nach Gebrauch im Müll landeten. Nun gilt seit Januar dieses Jahres der Beschluss des Bundestages, dass Restaurants, Imbisse und Cafés ihrer Kundschaft beim Straßenverkauf neben Einweg-verpackungen auch eine Mehrwegvariante anbieten müssen.
Ausnahmen gelten lediglich für kleinere Gastrobetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben.
Nun wurde beschlossen, die Einführung von Mehrweggeschirr im Take-away-Segment der örtlichen Gastronomie zu fördern. Dies gilt für Betriebe, deren Betriebsstätte in Hürth liegt und die ein System einführen, das von mehreren Unternehmen genutzt und für mindestens zwei Jahre angeboten wird. Hierfür können die Anmeldegebühren, Anschaffungskosten und Systembeteiligungsgebühren mit bis zu 250 Euro erstattet wer-den. Interessierte Betriebe können sich beim Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Hürth melden: www.huerth.de/wirtschaftsfoerderung.