Kulturpreis 2019 und Heimatpreis der Stadt Hürth 2019
Seit 40 Jahren verleiht die Stadt Hürth einen Kulturpreis. Er wird für hervorragende Leistungen in den Bereichen Musik, Kunst oder Literatur vergeben. Als Preisträger kommen auch Personen oder Institutionen in Frage, die das Kulturleben in der Stadt maßgeblich bereichert haben. Dazu zählt auch bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich, Kulturprojekte für Kinder und Jugend und Identifikation mit der Stadtgeschichte.

Der Kulturpreis wird im Zweijahresrhythmus verliehen und ist mit 1.000 € dotiert, in 2017 erhielt ihn das Berli-Filmtheater. Neben den Kulturpreis tritt ab diesem Jahr ein jährlicher Heimatpreis, den die Stadt - ausgehend von einer Heimatinitiative des Landes NRW - verleiht.
Der Preis wird in drei Kategorien vergeben, einmal 2.500 €, einmal 1.500 € und einmal 1.000 €. Mit diesem Preis soll ehrenamtliches, herausragendes Engagement für den Heimatstandort Hürth prämiert werden.

Denkbare Preisträger können Personen, Vereine und Interessensgruppen sein, die sich in Hürth in Bezug auf den Begriff Heimat verdient gemacht haben und machen. Mögliche Bereiche sind z.B. Lokalgeschichte, Förderung der hiesigen Alltagskultur und Sprache, Beschäftigung und Unterstützung lokaler Traditionen, Sitten und Gebräuche, Engagement zur Vermittlung von Heimatinhalten an Neubürger und Migranten, Verdienste um die hier beheimatete Artenvielfalt von Pflanzen, Nahrungsmitteln und Tieren, Erhaltung von typischen Gebäuden, Fassaden und Denkmälern, etc. Der Preis soll die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern.

Vorschläge für mögliche Preisträger für den Kulturpreis und für den Heimatpreis werden ab sofort bis zum 30.06.2019 schriftlich im Kulturamt der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Str. 40, 50354 Hürth oder per Mail (awalter@huerth.de) entgegengenommen. Vorschläge für den Kulturpreis sollten grundsätzlich Name und Anschrift des vorgeschlagenen Preisträgers / Preisträgerin und eine Begründung enthalten.

Vorschläge für den Heimatpreis sollten folgende Angaben beinhalten: Name und Anschrift des Kandidaten / der Kandidatin, kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme / Aktivität, Beginn und Ende der Maßnahme, eventueller Personaleinsatz, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, zugrundeliegenden Planungen und Finanzierungsplan (ggfls. die Beteiligung technischer Dienststellen).

Die Entscheidung der Vergabe beider Preise trifft der Ausschuss für Kultur, Sport und Bäder nach Empfehlungen von Auswahlkommissionen.

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