Hunde und andere Tiere machen viel Freude, bedeuten aber auch Arbeit
Die Adventszeit hat begonnen. Besinnliches Beisammensein und Vorweihnachtsstress gehen Hand in Hand. Wer noch auf der Suche nach Geschenken ist, erinnert sich vielleicht an den sehnlichen Wunsch der Kinder, endlich einen vierbeinigen Spielkameraden zu bekommen. Doch wer ein Tier verschenkt, sollte sich bewusst sein, dass er eine langfristige Entscheidung trifft; für das Tier sogar eine lebenslange.

Kurz vor Weihnachten weist das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises deshalb darauf hin, was zu beachten ist, wenn man ein Tier verschenken möchte. Über die richtige Haltung jedes Tieres sollte man sich rechtzeitig vorher informieren. Auslauf, Futter, Tierarztkosten, Steuern – dies und noch mehr gilt es zu beachten.

Hunde sind der treueste Begleiter des Menschen und sie sind der Klassiker unter den Tiergeschenken. Deshalb beziehen sich die folgenden Hinweise des Veterinäramts vor allem auf die Anschaffung von Welpen. Aber: Egal ob Hamster oder Hund, jedes Tier muss artgerecht gehalten werden. Das beginnt schon bei der Geburt und Aufzucht der Tiere. Das Veterinäramt warnt deshalb besonders bei Hunden davor, Welpen mit unklarer Herkunft zu kaufen. Besonders vom privaten Internethandel oder Straßengeschäften rät das Veterinäramt ab.

Bundesweit beobachten Tierärzte, dass Tiere aus Hundevermehrungszentren im Ausland angeboten werden, in denen die Elterntiere unter extrem tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten werden. Die Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und erkranken wegen ihres instabilen Immunsystems immer wieder an Durchfällen, Staupe, Parvovirose und anderen Infektionskrankheiten. Die vermeintlich günstig erworbenen Rassewelpen werden später zum Problemfall, weil sie krank werden und damit erhebliche Tierarztkosten verursachen. Oft sterben diese Tiere qualvoll oder es bleiben erhebliche Schäden zurück. Die beste Möglichkeit, diesen tierquälerischen und illegalen Welpenhandel zu unterbinden, ist ihn zu boykottieren.

Hunde und Katzen, die ohne einen gültigen Tollwutschutz aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, werden zudem vom Veterinäramt beschlagnahmt und in Quarantäne gebracht. Die Tollwutimpfung darf erst im Alter von 12 Wochen verabreicht werden, sodass die Tiere mit belastbarem Impfschutz innerhalb der EU erst frühestens im Alter von 15 Wochen über die Grenze gebracht werden dürfen. Alle Tiere, die jünger sind, sind illegal verbracht und tragen das Risiko in sich, möglicherweise die gefährliche Tollwut weiter zu verbreiten.

Wer ernsthaft über die Anschaffung eines Hundes nachdenkt, kann sich an die Tierheime wenden, die gerne geeignete Hunde in gute Hände vermitteln. Wer beim Züchter kauft, sollte den Wurf unbedingt zu Hause besichtigen, um die Haltung der Tiere, das Verhalten des Muttertiers zu den Welpen und den Umgang des Züchters mit den Tieren zu beobachten. Übrigens haben auch erfahrende Züchter selbst das Interesse, ihre Tiere in gute Hände zu übergeben. Mindestens ein persönliches Treffen vor dem Kauf eines Tieres ist daher vollkommen üblich.

Die Welpen sollten bei der Abgabe mindestens zehn, besser zwölf Wochen alt sein. Außerdem sollte man darauf achten, dass sie von einem in Deutschland ansässigen Tierarzt bereits gechipt und mit einem europäischen Heimtierausweis ausgestattet wurden. Alle nötigen Impfungen sollten ebenfalls bereits zumindest erstmals verabreicht sein. Zusätzlich sollte der Nachweis der Entwurmung erfragt werden. Ein in dieser Weise grundversorgter Welpe, der ausreichend lange bei seiner Mutter bleiben konnte und durch menschliche Zuwendung sozialisiert wurde, hat die besten Voraussetzungen, zum gewünschten vierbeinigen Familienmitglied zu werden.

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