Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29. März 2018, der das  Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380- kV Höchstspannungsfreileitung Osterath - Gohrpunkt (Bl. 4206) und der 380- kV Höchstspannungsfreileitung Gohrpunkt - Rommerskirchen (Bl. 4207) betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) vom 2. bis 16. Juli 2018 in der Stadt Pulheim, Rathaus, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, Zimmer 2.11, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Gemäß § 27a VwVfG NRW wird zeitgleich der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Pulheim (https://www.pulheim.de/bauen-demografie-planen-umwelt/amt-f%c3%bcr-stadtentwicklungstadtplanung-und-demografie/bekanntmachungen/?id=7595) veröffentlicht. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die auszulegenden Planunterlagen können zudem auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter (http://www.bezreg duesseldorf.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_aktuelle_offenlagen_fortsetzung.html) eingesehen werden.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

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