Bewerbungen können beim Rhein-Erft-Kreis eingereicht werden
Im Jahr 2012 wurde erstmals im Rhein-Erft-Kreis der „Preis für Zivilcourage“ vergeben. Auch im Jahr 2018 sollen wieder Menschen mit Engagement für Sicherheit und Zivilcourage im Rhein-Erft-Kreis entsprechend ausgezeichnet werden. Die letzte Verleihung fand am 19.10.2017 im Kreistag statt. Es sollen Menschen geehrt werden, denen Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit und Desinteresse fremd sind und die sich, ungeachtet möglicher Konsequenzen, für andere einsetzen.
Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine „Wegschau-Mentalität“ in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf. Wie in den letzten Jahren können auch Bürgerinnen und Bürger Vorschläge unterbreiten. Sollten Personen bekannt sein, auf die die obige Beschreibung zutrifft, so können diese schriftlich, unter Angabe von Namen und Anschrift, Personendaten der zu ehrenden Person und eine detaillierte Beschreibung der Handlung (diese muss im Jahr 2017 stattgefunden haben) an folgende Adresse gemeldet werden:
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Ordnungsamt, z. H. Frau Vith
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Oder per E-Mail an
ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de
Es kann sich um Einzelpersonen oder Personengruppen handeln. Bei Personengruppen muss ein Verantwortlicher als Vertreter der Personengruppe benannt werden. Die Vorgeschlagenen müssen ihren Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben oder das Ereignis muss sich im Rhein-Erft-Kreis zugetragen haben. Anonyme Hinweise können nicht berücksichtigt werden. Die Vorschläge müssen bis spätestens 02.02.2018 schriftlich bei o. g. Anschrift eingegangen sein. Rückfragen können an die oben genannte E-Mail-Adresse gestellt werden.