Kreis unterstützt noch bis Ende des Jahres mit Landesmitteln
Die Corona-Pandemie schränkt auch weiterhin die Menschen an Rhein und Erft erheblich ein. Vor allem Seniorinnen und Senioren sowie erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen sind seither mehr denn je auf unterstützende Hilfe im Alltag angewiesen.
Zahlreiche Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine haben daher gegenwärtig einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise gelegt und helfen unter anderem auch dem oben genannten Personenkreis im Rahmen unterschiedlichster Hilfsaktionen. Um diese ehrenamtlichen Aktivitäten finanziell zu unterstützen, hat das Land NRW dem Rhein-Erft-Kreis im Mai dieses Jahres einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt.
Noch bis zum Jahresende können daher Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine, die im Rahmen der Corona-Pandemie an oben genannten Personenkreis Hilfsleistungen erbringen bzw. erbracht haben, die Erstattung ihrer in den letzten Monaten entstandenen Kosten bis zu 500 Euro bei der Kreisverwaltung beantragen. Nach den Richtlinien des Landes werden zum Beispiel Aufwendungen für
- Material zum Nähen von Behelfsmasken,
- die Anschaffung von Schutzbekleidung,
- die Anschaffung von Desinfektionsmitteln,
- die Erstattung von Fahrtkosten oder auch
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
erstattet.
"Es freut mich sehr, dass es dem Rhein-Erft-Kreis gelungen ist, mit der NRWSoforthilfe schnell und mit wenig bürokratischen Aufwand ehrenamtliche Initiativen in dieser schwierigen Zeit finanziell zu entlasten bzw. unterstützen zu können,“ so Landrat Frank Rock. „Die Arbeit und das damit verbundene Engagement Herausgegeben vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises der Gruppen und Vereine war und ist für die Bewältigung der Folgen dieser Pandemie insbesondere für ältere und hilfebedürftige Menschen unverzichtbar. Die ausgeprägte selbstlose Hilfsbereitschaft dieser Initiativen verdient auch eine Wertschätzung in dieser finanziellen Form.“
Auf der Homepage des Kreises (www.rhein-erft-kreis.de/Ehrenamt) steht ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Mittel zur Verfügung. Auch sind dort weitere Informationen zum Verfahren zu finden.