Das Hof- und Fassadenprogramm bietet interessierten Hauseigentümer*innen und Mieter*innen im Europaviertel Kerpen-Nord die Möglichkeit, Zuschüsse für die Aufwertung ihrer Immobilie zu erhalten. Von Fassaden und Dächern, Wohnumfeldverbesserungen durch Entsiegelungen bis hin zur Gestaltung von Hof-, Frei- und Gartenflächen ist vieles möglich.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes zu leisten. Hierfür stehen der Kolpingstadt Kerpen bis zum Jahr 2022 rund 575.100 TSD EUR aus der sogenannten Städtebauförderung von Bund und Land NRW zur Verfügung.

Ein erstes Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms im Europaviertel ist das Mehrfamilienhaus Lothringer Straße 25. Hier wurden 80.000 € der Gesamtkosten von 160.000 € durch das Programm erstattet. „Die neue Fassade ist richtig schön geworden und die Bewohner*innen können sich jeden Tag daran erfreuen“, lautet das positive Fazit von Quartiersarchitekt Björn Amonat. Seine Aufgabe ist es, die Antragstellenden bei dem Bewerbungsprozess fachkundig zu beraten und mit Rat und Tat zu Seite zu stehen.

Für die Beratung vereinbart Herr Amonat mit den Eigentümer*innen einen Termin vor Ort, um sich ein Bild von der Immobilie zu machen. „Das Schöne ist, dass Stadt und Private gemeinsam einen Beitrag zur Aufwertung des Europaviertels leisten“, freut er sich. An attraktiven und farbig gestalteten Hausfassaden, entsiegelten Flächen und entfernten Graffitis könnten sich alle Bewohner*innen des Europaviertels erfreuen. „Zu beachten ist, dass nur öffentlich sichtbare Fassaden gefördert werden, denn diese tragen entscheidend zum Erscheinungsbild des Europaviertels bei“, betont Amonat. Zudem ist es wichtig, sich vor Beginn der Aufwertungsmaßnahmen vom Quartiersarchitekten beraten zu lassen. Eine nachträgliche Genehmigung der eigenen Aufwertungsmaßnahmen ist leider nicht möglich.

Um sich für die Teilnahme am Hof- und Fassadenprogramm zu bewerben ist es entscheidend, dass die Immobilie im Programmgebiet des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „ISEK Maastrichter Straße“, also innerhalb des Europaviertels, liegt. Für die Erneuerungsmaßnahmen am Gebäudebestand kann ein Zuschuss von bis 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten die Antragstellenden von der Kolpingstadt Kerpen einen Bewilligungsbescheid. Dann kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach spätestens drei Monaten sollte die Aufwertungsmaßnahme abgeschlossen sein und die entstandenen Kosten mit einem Verwendungsnachweis bei der Stadt eingereicht werden. Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt dann nach der Prüfung.

Einen Antrag können alle Hauseigentümer*innen im ISEK-Gebiet, aber auch Mieter*innen mit einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers/ der jeweiligen Eigentümerin und Hausverwalter*in mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung stellen. Für die Bewohner der Lothringer Straße 25 hat sich der Antrag gelohnt. Die neugestrichene Fassade erstrahlt nun in einem hellen freundlichen Beige. „Jetzt freue ich mich noch mehr, hier zu wohnen“, so ein Bewohner.

Kommen Sie für weitere Informationen gerne in die Sprechstunde des Quartiersarchitekten Björn Amonat, donnerstags von 12 bis 14 Uhr am Nordring 52 (Quartiersbüro) 50171 Kerpen. Herr Amonat ist zudem telefonisch unter 0178/6886402 zu erreichen.

Die Antragsunterlagen sowie einen Leitfaden zur Antragstellung erhalten Sie auch zu den gewohnten Öffnungszeiten des Quartiersbüros, mittwochs von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags zwischen 10 und 14 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten stehen Ihnen die Unterlagen auch unter http://www.kerpen-gelingt-gemeinsam.de  zur Verfügung.

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