Mit Beschluss des Rates der Stadt Frechen wurde im September 2020 die so genannte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frechen“, kurz Stadtordnung, in einer neuen Fassung beschlossen. Die Stadtordnung regelt das städtische Zusammenleben in Frechen. Ziel der Stadtordnung ist es, die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet sicherzustellen und Fehlverhalten zu ahnden. Verstöße gegen die Stadtordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Neufassung der Stadtordnung beinhaltet einen Bußgeld-Katalog. Dieser Katalog legt die Höhe der Geldbußen für Verstöße gegen die Regelungen der Stadtordnung fest. Die Ansätze wurden in der Neufassung auf Wunsch der Politik deutlich erhöht, um den vermehrt im Stadtgebiet auftretenden ordnungswidrigen Handlungen mit einer für den Verursacher spürbaren Strafe entgegenzutreten sowie abschreckend für entsprechende Handlungen zu sein.
Als großes Ärgernis werden von den Bürgerinnen und Bürgern die Hinterlassenschaften von Hunden auf öffentlichen Flächen und in öffentlichen Anlagen empfunden. Obwohl seitens der Stadt Frechen seit einigen Jahren kostenlos Hundekotbeutel an unterschiedlichen Stellen ausgegeben werden, bleibt dies von manchen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern ungenutzt.
Um ein korrektes Verhalten zu fördern, ist eine neue Regelung in die Stadtordnung aufgenommen worden. Danach hat der-/diejenige, der/die einen Hund ausführt Hundekotbeutel in ausreichender Zahl mitzuführen und dies auf Verlangen gegenüber den städtischen Ordnungskräften nachzuweisen.
Die Stadtordnung sowie der Bußgeld-Katalog sind auf der Internetseite der Stadt Frechen unter www.stadt-frechen.de/stadtordnung einseh- und abrufbar.