„Gründlich lüften, regelmäßig die Hände waschen, Abstand halten und Maske tragen; wenn wir diese Regeln nicht konsequent einhalten, werden wir die rasant steigenden Neuinfektionszahlen nicht in den Griff bekommen“, appelliert Bürgermeister Erwin Esser und schickt zugleich Kritik in Richtung Düsseldorf. „Und schon wieder springt das Schulministerium zu kurz.“ Die Stadt Wesseling erlässt nun, auch auf Wunsch der Grundschulleitungen, eine Allgemeinverfügung, die für die Klassen 2 bis 4 eine Maskenpflicht in den Klassenräumen, sobald der Sitzplatz verlassen wird, vorschreibt.

Diese Regelung gilt auch für die Betreuungsräume der OGSen. Für die Klassenstufe 1 liegt die Regelung im Ermessen der Schulleitungen. Wer belegen kann, dass das Tragen von Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ist natürlich von der Pflicht befreit. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 06. November. Danach werden die Erfahrungen damit evaluiert.

Schon im April war Wesseling als einzige Stadt vorgeprescht und hatte in Absprache mit den Schulleitungen eine Maskenpflicht für alle Bereiche in den Schulen erlassen, wo nicht ausreichend Abstand voneinander gehalten werden kann (zum Beispiel in den Fluren), weil dem Krisenstab der Stadt die Vorgaben des Schulministeriums NRW nicht weit genug gingen. Das Land zog dann später nach. Mit Schulstart nach den Herbstferien gibt das Land lediglich vor, dass alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt das darüber hinaus auch im Unterricht am Sitzplatz.

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