Arbeiten an der Teststrecke können weitergehen
Die Verwaltung kündigt im Vergleichsverfahren mit der Firma Solmove ihre Bereitschaft an, einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreites zuzustimmen und folgte damit der anwaltlichen Empfehlung der beauftragten Kanzlei Lenz und Johlen. Somit soll der Firma Solmove eine erneute Einräumungsfrist zur Mängelbeseitigung am Solarradweg im Ortsteil Liblar gegeben werden.

Die Stadtverwaltung hofft, dass die Mängelbeseitigungsmaßnahmen seitens der Firma Solmove nun kurzfristig erfolgen wird und diese die Teststrecke mit der verbauten Solartechnik zum Abschluss bringt. Bis dato hat die Stadt die Anlage des Solarradwegs wegen anlagetechnischer Mängel nicht abgenommen, ist somit nicht Eigentümerin der dort verbauten Materialien.

Zur Erinnerung: Der Herstellerfirma wurde mehrfach die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, leider ohne Erfolg. Daher hatte die Stadt den Vertrag mit der Herstellerfirma gekündigt und aus Sicherheitsgründen und zur Wiederbenutzung des Weges die Teststrecke mit befahrbaren Gummimatten belegen lassen. Gegen die Vertragskündigung hatte die Herstellerfirma im November 2019 Klage beim Landgericht Köln eingereicht.

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