Dem Rechts- und Ordnungsamt Erftstadt wurde bekannt, dass offensichtlich am vergangenen Wochenende auf Erftstädter Stadtgebiet „Verwarnungen“ von einer in Rostock ansässigen Firma wegen Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum  erteilt wurden. Bekannt sind der Verwaltung bisher Fälle aus Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Konradsheim. Die Firma hinterließ an den Fahrzeugen Quittungen, die auf den ersten Blick seriös aussehen und den städt. Verwarnungen sehr ähnlich sind. 

Es handelt sich um „Verwarnungen“ mit identischer Vorgangsnummer und einer Zahlungsaufforderung auf ein belgisches Konto. Die Angabe des genauen Standortes der Fahrzeuge fehlt. Die Stadt stellt klar: Mit der Überwachung des öffentlichen Verkehrsraumes wurde keine Firma beauftragt. Die Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs auf öffentlichen Flächen obliegt  ausschließlich dem  Rechts- und Ordnungsamt.
Betroffenen wird geraten, nicht zu überweisen und die Quittungen zu ignorieren.

Gegen den Aussteller der illegal ausgestellten „Verwarnungen“ wurde bereits ein Strafantrag seitens der Verwaltung gestellt.

Auch Kerpen ist betroffen:
Zurzeit werden im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen in betrügerischer Absicht Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Parkverstöße an Fahrzeugen hinterlassen. Als Aussteller dieser Zahlungsaufforderungen wird die Firma Eastrella GMBH; epm Deutschland aus Rostock benannt.

Die Geschäftsführerin der Eastrella GMBH teilt auf Anfrage mit, dass keine öffentlichen Flächen in Kerpen durch die Firma überwacht werden. Es handelt sich hier um betrügerische Absichten, von denen sich die Firma Estrella GmbH ausdrücklich distanziert. Die auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Kontodaten gehören nicht zur Eastrella GMBH.

Sofern Bürgerinnen oder Bürger von privaten Firmen Zahlungsaufforderungen für vermeintliche Parkverstöße erhalten, sollte vor einer Zahlung immer Rücksprache mit dem jeweiligen Unternehmen gehalten werden. Bei Zweifeln stehen für Fragen auch die Ordnungsämter zur Verfügung.

Private Parkraumbewirtschaftung, zum Beispiel auf Kundenparkplätzen von Supermärkten, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings handelt es sich hierbei dann nicht um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers des Kundenparkplatzes.

Die Kolpingstadt Kerpen und auch die Geschäftsführerin der Eastrella GMBH bitten alle Betroffenen, der Zahlungsaufforderung auf keinen Fall nachzukommen. Zwischenzeitlich wurde Strafanzeige gegen unbekannt gestellt.

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