Ab sofort können alle biologisch abbaubaren Abfälle in die braune Tonne
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 die neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Kolpingstadt Kerpen beschlossen. Die Satzung tritt heute in Kraft und ist damit für die Bürgerinnen und Bürger wirksam. Mit dieser Satzung wird eine wesentliche Vorgabe aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes umgesetzt, wonach alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren Abfallanteile über eine separate Erfassung gesammelt werden sollen.

Bisher wurden in der Biotonne alle biologisch abbaubaren Abfälle „vor Kochtopf“, also Bioabfälle vor der Verarbeitung, gesammelt. Ab heute dürfen in Kerpen nun zusätzlich auch Küchenabfälle wie gekochte Speisereste, Brotreste u. ä. in die Biotonne gefüllt werden.

Zudem wurde die Bußgeldvorschrift um einen weiteren Tatbestand ergänzt. Zukünftig begeht der, der widerrechtlich Abfälle in öffentliche Abfallbehälter bzw. Straßenpapierkörbe einfüllt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Straßenpapierkörbe sind für Abfälle vorgesehen, die bei einzelnen Personen beim Verzehr von Lebens- und Genussmitteln im Freien anfallen. Immer häufiger aber werden regelrechte Haushaltsabfälle in den öffentlichen Abfallbehältern vorgefunden, die auf Kosten aller Gebührenzahler entsorgt werden müssen.

Im Übrigen wurde die Satzung redaktionell an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW angepasst, womit mehr Rechtssicherheit und Klarheit der Vorschriften erzielt wird.

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