Im Jahr 2022 wurde die Schulentwicklungsplanung für die Kreisstadt Bergheim durch ein beauftragtes Schulentwicklungsbüro durchgeführt und im Entwurf in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 31.01.2023 beschlossen. Die damit einhergehende Schülerzahlenprognose wies einen langfristigen, zusätzlichen Bedarf von jeweils 2 Zügen an den Schulformen Gesamtschule, Gymnasien, Realschule und 1 Zug an der Schulform Hauptschule aus.

Die Kreisstadt Bergheim hält aktuell mit folgenden Schulen ein vielfältiges Schulangebot vor:

Schulform Gesamtschule
- Gesamtschule Quadrath-Ichendorf

Schulform Gymnasium
- Erftgymnasium in Bergheim
- Gutenberg-Gymnasium in Bergheim

Schulform Realschule
- Geschwister-Scholl-Realschule in Bergheim
- Albert-Einstein-Realschule in Bergheim-Niederaußem

Schulform Hauptschule
- Erich Kästner-Hauptschule in Bergheim

Die sich aus dieser Schulentwicklungsplanung ergebenden Handlungsoptionen sahen zur Sicherung der künftig notwendigen Schulplätze neben dem Ausbau aller Schulformen auch die Errichtung einer neuen Schule der Schulform Gesamtschule vor.

Bürgermeister Volker Mießeler: „Eine Gesamtschule in Oberaußem ist für alle eine sehr gute Option. Für Schülerinnen und Schüler verkürzen sich Wege ganz erheblich und die Familien werden entlastet.“

Die Gesamtschule in Quadrath-Ichendorf ist ausdauernd hoch frequentiert und lehnt in der bestehenden 5-Zügigkeit im vorgezogenen Anmeldeverfahren seit Jahren bis zu eine Klasse ab. Daneben ist der Bedarf an neuen Schulplätzen fast gleichmäßig über alle Schulformen verteilt, so dass u.a. mit der Errichtung einer zweiten Gesamtschule die Deckung der bestehenden Bedarfe über alle Schulformen gesichert werden kann.

Da die Bergheimer Ortsteile Niederaußem, Oberaußem, Auenheim, Büsdorf, Rheidt-Hüchelhoven, Fliesteden und Glessen derzeit weite Wege zur Erlangung eines höheren Schulabschlusses (Abitur) nach Quadrath-Ichendorf oder Bergheim-Mitte zurücklegen müssen, wurde die Ansiedlung einer Gesamtschule nahe dieser nördlichen Ortsteile an Stelle der aktuellen Albert-Einstein-Realschule als sinnvoll erachtet.

Neben der Möglichkeit an dieser Schule jeden Schulabschluss anbieten zu können, können gleichzeitig die Vorteile einer solchen Umwandlung – Realschule zur Gesamtschule – genutzt werden. Die Kreisstadt Bergheim als Schulträger wird neben dieser Veränderung aber die vielfältige Schullandschaft in Bergheim beibehalten und die anderen Standorte durch gezielte Ausbaumaßnahmen und Investitionen in den Bestand dauerhaft als attraktive, zukunftsfähige Schulen stärken.

Darauffolgend wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 11.02.2025 im Rahmen der Entwicklung von Handlungsoptionen aufgrund des Entwurfs der Schulentwicklungsplanung beschlossen, dass die Kreisstadt Bergheim die Schritte und Abstimmungen einleiten soll, die notwendig sind, um die Albert-Einstein-Realschule in eine Gesamtschule an gleicher Stelle „umzuwandeln“. Formell würde die Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 neu errichtet werden und ab diesem Zeitpunkt Schülerinnen und Schüler, beginnend mit der Einschulung in Klasse 5, aufnehmen. Daneben würde die Albert-Einstein-Realschule parallel bis zum Schuljahr 2031/32 weitergeführt und dann geschlossen werden. Alle bis zum Schuljahr 2027/28 an der Albert-Einstein-Realschule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler können ihren Abschluss an der Realschule erlangen. Die räumlichen Voraussetzungen hierfür werden durch die Kreisstadt Bergheim geschaffen.

Neben einer anlassbezogenen neuen Prognose der Schülerzahlen und Schülerströme, die aktuell durchgeführt wird, ist eine Elternbefragung Voraussetzung für die formelle Genehmigung durch die Bezirksregierung zur Errichtung einer neuen Schule. Erst mit dem Ergebnis eines klaren Votums für die Gesamtschule kann das weitere Verfahren zur Errichtung fortgesetzt werden.

Sofern sich die Elternbefragung im Ergebnis gegen eine weitere Gesamtschule ausspricht, wird das Ziel, die Vielfalt der Schullandschaft in Bergheim beizubehalten und durch Ausbau zu stärken, auch dann weiterverfolgt.

Die Abstimmung findet per Briefwahl in dem Zeitraum vom 13.06.2025 – 17.06.2025 statt. Abstimmungsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag eingetragen sind.

Das Abstimmungsverzeichnis wird an folgenden Tagen im Rathaus, Abteilung Schule und Weiterbildung, Bethlehemer Str. 9 – 11, 3. Etage, Raum 3.04, 50126 Bergheim ausliegen:

Montag, 02.06.2025 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag, 03.06.2025 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch, 04.06.2025 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag, 05.06.2025 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag, 06.06.2025 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag, 10.06.2025 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Die Erziehungsberechtigten können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Schulverwaltung, T: 02271/89556) Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen.

Bisher eingetragen sind in dieses Abstimmungsverzeichnis die Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen der aktuell angemeldeten zweiten Schuljahre nach Geburtsjahr. Erziehungsberechtigte haben für jedes Kind eine Stimme. Die Abstimmung endet am Dienstag, den 17.06.2025 um 16.00 Uhr.

Die öffentliche Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung wird am Dienstag, den 17.06.2025, ab 16.00 Uhr, im Rathaus, Abteilung für Schule und Weiterbildung, Bethlehemer Str. 9 – 11, 3. Etage, Raum 3.01, 50126 Bergheim, vorgenommen.

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