Die Zufriedenheit mit der neuen „Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege“ der Kreisstadt Bergheim zeigte sich bei der Abstimmung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Rat der Kreisstadt Bergheim: Die neue Satzung wurde ohne Diskussionen und einstimmig verabschiedet.

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kindertagespflege und Verwaltung erarbeiteten im Rahmen eines Arbeitskreises in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre wesentliche wirtschaftliche Verbesserungen für die in Bergheim tätigen Kindertagespflegepersonen.

Ziel der Veränderung der Satzung ist neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen der bereits aktiven Kindertagespflegepersonen auch die Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen und damit der Ausbau von Betreuungsplätzen, um ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren in Bergheim zu gewährleisten.

Neben einer bereits im Dezember 2022 erfolgten Zahlung einer Energiekostenpauschale für jede in Bergheim tätige Kindertagespflegeperson, die auch mindestens ein Bergheimer Kind betreut, beinhaltet die neue Satzung ab dem 01.08.2023 eine jährliche, flexible Dynamisierung der laufenden Geldleistungen analog zu § 37 Kinderbildungsgesetz NRW (Kibiz). Das bedeutet, das zum 01.08.2023 eine Erhöhung der laufenden Geldleistung erfolgt. Entgegen der bisher gängigen Praxis erfolgt zukünftig auch die jährliche Dynamisierung der Sonder- und Randzeitenvergütungen.

Zur Absicherung der meist selbstständigen Kindertagespflegepersonen wurde die Fortzahlung im Krankheitsfall von 5 auf 15 Krankheitstage erhöht und somit dem drängendsten Anliegen der anwesenden gewählten VertreterInnen der Kindertagespflegepersonen Rechnung getragen.
 
Bürgermeister Volker Mießeler: „Mit der einstimmigen Verabschiedung der Satzung durch den Rat setzen wir ein wichtiges und wertschätzendes Signal gegenüber dem Thema Kindertagespflege und den Tagespflegepersonen in Bergheim. Denn die Kindertagespflege bietet Kindern unter drei Jahren eine flexible, individuelle und familiäre Betreuung. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren steigt weiterhin kontinuierlich. Die Kreisstadt Bergheim möchte die Vereinbarung von Familie und Beruf und die frühkindliche Bildung durch den Ausbau von Betreuungsplätzen steigern. Sie bietet daher allen Interessierten an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eine umfassende Beratung und Betreuung an.“

Die örtliche „Fachberatung Kindertagespflege“ ist für die passgenaue Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und die weitere fachliche Beratung und Begleitung während des Betreuungsverhältnisses zuständig und damit die erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Sie ist ein wesentlicher Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil im System der Kindertagespflege. Eltern, die Interesse an der Betreuung ihres Kindes in der Kindertagespflege haben sowie alle an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson Interessierten können sich gerne zur Beratung an die Fachberatung Kindertagespflege der Kreisstadt Bergheim wenden:

Frau Neiß, Telefon: 02271 - 89 141, ulrike.neiss@bergheim.de
Frau Krings, Telefon: 02271 - 89 454, sabine.krings@bergheim.de
Frau Keul, Telefon: 02271 - 89 661, anna.keul@bergheim.de

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