Mit dem „NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ hat das Land NRW der Kolpingstadt Kerpen finanzielle Mittel in Höhe von 403.641,00 € als sog. Billigkeitsleistung für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen der Aufrechterhaltung des Betriebes der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation dienen.
Die Kommunen können diese Unterstützungsleistungen entweder selbst verwenden und/oder diese an Einrichtungen anderer Träger der sozialen Infrastruktur weitergeben. Die Kolpingstadt Kerpen hat sich dafür entschieden, einen besonderen Wert auf die Unterstützung der Träger der sozialen Infrastruktur zu legen.
Zusammenfassend sind entsprechend der Richtlinien berücksichtigungsfähig:
Beratungsstellen (Sozial- und Schuldnerberatungen in Kommunen), z.B.:
- Ausgaben für die Erstellung von Informationsmaterial
- Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebes (wie Miet- und Nebenkosten, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken)
- Honorarausgaben für Personen, die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebes leisten
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in Quartieren, z.B.:
- Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebes (wie Miet- und Nebenkosten)
- Sachausgaben, die für den Betrieb und/oder die Durchführung einzelner Angebote benötigt werden (wie z. B. Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern)
- Honorarausgaben für Personen, die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebes leisten
- Einzelfallhilfen zur kurzfristigen, außerplanmäßigen Intervention für besondere Unterstützungsleistungen, die zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten beitragen
Ausgenommen sind Personalausgaben (Finanzierung von Personalstellen) und investive Ausgaben. Ebenfalls ausgeschlossen von der Mittelverwendung sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung finanziert sind.
Sie sind eine Einrichtung, die entsprechende Bedarfe aus den Mitteln des v. g. Stärkungspakts anmelden oder nähere Informationen dazu erhalten möchte? Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen bei der Kolpingstadt Kerpen:
Hans Arnold Maus
Tel. 02237/58-241
E-Mail: hans.maus@stadt-kerpen.de oder
Doreen Dittrich
Tel. 02237/58-247
E-Mail: doreen.dittrich@stadt-kerpen.de