Nach Abstimmungen mit dem Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat der Rhein-Erft-Kreis Schlachtungen in einem Schlachtbetrieb im Kreis untersagt. Vorausgegangen waren Hinweise einer Tierschutzorganisation vom 9. Januar über den begründeten Verdacht des illegalen Schächtens (betäubungsloses Schlachten) von Schafen und Ziegen sowie der Tierquälerei.

Den Behörden wurde seitens einer Tierschutzorganisation Videomaterial in Ausschnitten übermittelt. Es wurden unverzüglich alle nötigen Maßnahmen ergriffen, um weiteres Tierleid zu verhindern. Zunächst wurde am Vormittag des 9. Januars umgehend ein amtlicher Veterinär zum Betrieb entsandt, der dort bis zur Auswertung des übermittelten Videomaterials die zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Schlachtungen überwachte und sich einen Eindruck der Situation vor Ort verschaffte.
 
Nach erster Sichtung des Videomaterials durch die Behörden am selben Tag wurde entschieden, weitere Schlachtungen im Betrieb zu untersagen, um weiteres Leiden von Tieren zu unterbinden. Dazu wurde der Betrieb unverzüglich nach Sichtung des Beweismaterials stillgelegt. Das Videomaterial zeigt aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises und des Landes Nordrhein-Westfalen eindeutige schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und bestätigt den Verdacht auf illegales Schächten und die Rohheit im Umgang mit Schlachttieren.

Gegen die Mitarbeiter und den Inhaber ist Strafanzeige erstattet worden. Außerdem wurden deren Sachkundenachweise entzogen. Zudem wird seitens des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Entzug der hygienerechtlichen Zulassung des Schlachtbetriebes vorliegen.

Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um ein Schlachtunternehmen, das regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert wurde. In dem Betrieb wurden Schafe, Ziegen und Rinder geschlachtet. Trotz der regelmäßigen amtlichen Kontrollen in dem Betrieb konnten in der Vergangenheit keine Anhaltspunkte für ein illegales Schächtgeschehen festgestellt werden.

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