Anmeldungen bis zum 15. März 2023
Die Stadt Hürth sucht Interessierte für das Amt der Schöffen und der Jugendschöffen beim Amtsgericht Brühl und beim Landgericht Köln für die Wahlperiode 2024 – 2028. Die Voraussetzung: Bewerberinnen und Bewerber müssen in Hürth wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife, geistige Beweglichkeit und - wegen des möglicherweise anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung, Menschenkenntnis sowie Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Sie müssen in der Lage sein, Beweise würdigen zu können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen, die nachweislich in der Bewerbung zu berücksichtigen sind.

Ausgeschlossen von der Bewerbung sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt ungeeignet oder in Vermögensverfall geraten sind sowie solche, die bereits in den letzten beiden Wahlperioden als Schöffe tätig waren.

Anmeldungen für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen sind bis zum 15. März 2023 zu richten an die Stadt Hürth, Hauptamt, Marco Meller, Friedrich-Ebert-Straße 40 in 50354 Hürth. Informationen werden erteilt unter der Rufnummer 02233/53114. Interessierte für das Amt einer Jugendschöffin beziehungsweise eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum selben Datum an die Stadt Hürth, Jugendamt, Claudia Osten-Bornheim, Friedrich-Ebert-Straße 40 in 50354 Hürth. Informationen gibt es telefonisch unter 02233/53383.

Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt Hürth unter www.huerth.de heruntergeladen und telefonisch angefordert werden.

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