In Bergheim sollen zum 01.08.2022 die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule (OGS) im Rahmen der Umwandlung des Beitragssystems in ein übersichtliches Stufensystem transparenter gestaltet und insgesamt gesenkt werden. Die dafür erforderlichen Satzungsänderungen sollen bereits am 02.02.2022 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorberaten und im Anschluss den weiteren politischen Gremien vorgelegt werden.

„Die Umsetzung dieser Maßnahme ist nicht nur ein deutliches Zeichen für die Familienfreundlichkeit der Kreisstadt Bergheim“, so Bürgermeister Volker Mießeler. „Auch wollen wir als Stadt einen weiteren Beitrag leisten, um die Familien bei der sozialen und kognitiven Entwicklung der Kinder, die gerade während der Corona-Pandemie tiefen Einschnitten ausgesetzt sind, zu unterstützen, indem die Zugänge zum frühkindlichen Bildungssystem weiter geöffnet werden“, so Mießeler.

Zukünftig soll die Beitragserhebung im Rahmen eines Einkommensgruppensystems (Stufensystem) erfolgen. Dabei werden die Stufen bewusst so festgelegt, dass möglichst alle Eltern, sofern alle Umstände zur bisherigen Beitragsfestsetzung identisch bleiben, wie z.B. Familienstand, Familieneinkommen, etc., entlastet werden. Durch die Entlastungen bei den Elternbeiträgen verzichtet die Kreisstadt Bergheim auf rd. 290.000 € Einnahmen jährlich.

Gerade bei Familien mit geringem Einkommen ist aufgrund der aktuellen Inflation eine Entlastung besonders geboten. Deshalb soll ab dem 01.08.2022 die Beitragsbefreiung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ausgeweitet werden. Bei einem anrechenbaren Einkommen bis 30.000 € entfällt die Beitragspflicht komplett.

Eine zusätzliche Senkung der finanziellen Belastung erfahren einzelne Familien durch die Ausweitung der Anwendung der Geschwisterregelung, die nun Bergheimer Familien einbezieht, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder eine OGS sowohl in Bergheim als auch außerhalb des Stadtgebietes besuchen.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und um jungen Eltern einen frühen Wiedereinstieg zu ermöglichen, wird in Bergheim weiterhin kein Unterschied in der Beitragserhebung für U3-Kinder und Ü3-Kinder vorgenommen.

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