Bis 2033 muss in Deutschland jeder „alte“ graue oder rosa Papierführerschein sowie der unbefristete Kartenführerschein in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Da die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises aktuell mit Umtauschanträgen stark belastet ist, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an den geltenden Umtauschfristen zu orientieren. Für den Antrag auf Umtausch des Führerscheins ist es ausreichend, diesen erst rund drei Monate vor dem Ablauf der Umtauschfrist zu stellen.

Für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist die Umtauschfrist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Zunächst sind die Geburtsjahrgänge 1953-1958 dran, die bis zum 19.01.2022 getauscht werden sollen. Andere Geburtsjahrgänge folgen dann ab dem nächsten Jahr.

Für den Führerscheinumtausch sind neben dem Antrag die Vorlage des Personalausweises, eines biometrischen Passbildes sowie der aktuelle Führerschein erforderlich. Die Gebühren für den Führerscheinumtausch belaufen sich derzeit auf 24,30 Euro. Hinzu kommt ein Betrag von 1,00 Euro für die Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister.

Wird der neue Kartenführerschein dem Antragsteller unmittelbar zugesandt, fallen zusätzliche Gebühren für den Direktversand (5,09 Euro) und die vorläufige Fahrerlaubnis (10,00 Euro) an.

Da der Rhein-Erft-Kreis mit den kreisangehörigen Kommunen kooperiert, können die entsprechenden Umtauschanträge auch bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes gestellt werden. Durch diese Verfahrensweise des Rhein-Erft-Kreises benötigt der Kunde nur eine Vorsprache bei seiner Stadtverwaltung und erspart sich die zweimalige persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle.

Weitere Informationen sowie der Vordruck zur Antragstellung sind auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises zu finden.

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