In der Kindertagesstätte „Farbenland“ in Trägerschaft „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ im Stadtteil Kalscheuren kann seit dem 20. Dezember 2021 aufgrund eines Feuchtigkeitsschadens keine Betreuung der Kinder stattfinden. Die Trägervertreter suchen gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Hürth nach einer Lösung, wie die knapp 70 Kinder nach der regulären Schließzeit zu den Weihnachtstagen ab dem 3.Januar 2022, gegebenenfalls im Rahmen einer Notbetreuung, sichergestellt werden kann.

Nach einer ersten Abfrage des Trägers bei den Erziehungsberechtigten zeichnet sich hierfür ein großer Bedarf ab. Die Liegenschaft der Kita Farbenland befindet sich im Eigentum der Stadt Hürth und ist an den Träger vermietet. Vermutlich durch das Hochwasserereignis in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 ist Wasser in den Fußbodenaufbau der Einrichtung eingetreten. Dieser Umstand wurde erst etwa sechs bis acht Wochen später im Zeitraum zwischen Anfang und Mitte September 2021 dadurch ersichtlich, dass sich in zwei Räumen Schimmel im Bereich der Fußleisten gebildet hat.

Es wurden daraufhin Raumluftmessungen durchgeführt. Gemäß Empfehlung eines Fachgutachters und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden in den betroffenen Räumen Geräte zur Raumluftreinigung aufgestellt und die betreffenden Räume für die Nutzung gesperrt. Gegen die grundsätzliche weitere Nutzung der übrigen Kita-Räumlichkeiten bestanden jedoch keine Bedenken. Mitte November wurden weitere Raumluftmessungen durchgeführt.

Diese wurden im Auftrag der Stadt Hürth ausgeführt und wiesen eine Belastung in den Gruppenräumen nach. Auf Grundlage der Ergebnisse informierte der Träger, dass eine Schließung der Einrichtung ab dem 20. Dezember 2021 geplant sei. Die Eltern der Einrichtung wurden zuvor am 16. Dezember 2021 mit einem Anschreiben über die Schließung seitens des Trägers informiert.  

Die AWO vereinbarte in Abstimmung mit dem von der Stadt bestellten Gutachter, dass die betroffenen Räume versiegelt und weitere Luftreinigungsgeräte aufgestellt werden. Darüber hinaus wird eine Reinigung der Einrichtung gemäß den Vorgaben des Gutachters ausgeführt.
Im Anschluss soll eine erneute Messung der Raumluftwerte - möglichst noch zwischen Weihnachten und Neujahr - stattfinden. Ob sodann eine Nutzung der Einrichtung wieder möglich sein wird, hängt vom Ergebnis der durchzuführenden Messung ab.

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