125 Euro für mehr Entlastung in der Pflege: Wie gut klappt das wirklich?
Pro Monat können sich Pflegebedürftige für 125 Euro Unterstützung im Alltag organisieren („Entlastungsleistungen“). Betroffene berichten aber von fehlenden Angeboten oder von Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit der Pflegekasse. Die Umfrage kann bis zum 17.12.2021 ausgefüllt werden.

Wer sich neben Beruf, Familie und Freizeit noch um die Pflege Angehöriger kümmert, hat kaum zeitliche Ressourcen, denn viele pflegebedürftige Menschen benötigen rund um die Uhr eine Betreuung. Um sich selbst Auszeiten vom Pflegealltag zu nehmen, können Pflegende den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von monatlich 125 Euro nutzen.

Mit den sogenannten Entlastungsleistungen sollen vor allem Angehörige entlastet werden, die sich zuhause um Menschen mit Pflegegrad eins bis fünf kümmern. Für insgesamt 1.500 Euro im Jahr können sie sich Leistungen zur Unterstützung im Alltag einkaufen. Allerdings erhält die Verbraucherzentrale NRW immer wieder Beschwerden: „Wir hören von Problemen bei der Anerkennung und Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse. Vielfach haben Betroffene auch Schwierigkeiten, überhaupt passende Angebote zu finden“, sagt Verena Querling, Referentin Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale NRW. „Um mehr darüber zu wissen, wie es in der Praxis funktioniert und welche Probleme bei der Nutzung von Entlastungsleistungen auftreten, möchten wir die Erfahrungen von Betroffenen sammeln.“

Hier geht es zur Umfrage: https://www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-entlastungsleistungen. Die Teilnahme dauert knapp zehn Minuten und ist bis zum 17.12.2021 möglich.

Hintergrund:
Mit den Entlastungsleistungen sollen pflegebedürftige Menschen, aber auch Pflegepersonen (vor allem pflegende Angehörige) entlastet werden. Genutzt werden kann das Geld für alltägliche Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel stundenweise Betreuung, Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Behördengängen oder auch für den Besuch einer Betreuungsgruppe. Aber es kann auch anteilig für die Kurzzeit- oder Tagespflege eingesetzt werden.

Weitere Informationen und Links:
Link zur Umfrage: https://www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-entlastungsleistungen
Mehr zu Entlastungsleistungen unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/13449
Die Verbraucherzentrale NRW bietet zudem eine anbieterunabhängige individuelle Rechtsberatung rund um Pflegerecht und Ansprüche gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten und -heimen an. Mehr unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pflegerechtsberatung

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