Im Kreisgebiet haben im Jahr 2021 umfangreiche Fortführungen des Liegenschaftskatasters stattgefunden. Hierunter fallen z.B. Veränderungen am Gebäudebestand und an der tatsächlichen Nutzung, aber auch Veränderungen, die durch das Grundbuchamt (Eigentumswechsel) und Finanzamt (Bodenschätzung) mitgeteilt werden. Diese werden in der Zeit vom 03.01.2022 bis 04.02.2022 beim Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Ebene 2, Flur D, Zimmer 6 durch Offenlegung bekannt gegeben.

Während der Offenlegungszeiten wird den Personen, deren Rechte betroffen sind, die also Eigentum oder Erbbaurecht an Grundstücken haben oder die ein grundstücksgleiches Recht innehaben, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Katasternachweises ihrer Grundstücke unterrichten zu lassen. Aufgrund der Coronamaßnahmen ist eine vorherige telefonische Terminreservierung unter der Rufnummer 02271/83162-53 oder -47 erforderlich.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Nr. 62 - 48/2021 bzw. der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises unter (https://www.rhein-erft-kreis.de/amtsblaetter).

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