Die Stadt Frechen weist darauf hin, dass für Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse neben der allgemeinen Maskenpflicht auch weiterhin die sogenannte 3G-Regel gilt. Danach ist von allen Teilnehmenden - also auch interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern - entweder der Nachweis einer Immunisierung gegen das Corona-Virus (also die vollständige Impfung oder Genesung) oder alternativ ein aktueller negativer PCR-oder Schnelltest nebst gültigem Ausweisdokument vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Für Personen, die einen solchen Nachweis nicht erbringen können, besteht ab sofort die Möglichkeit, vor der jeweiligen Sitzung an einem gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest teilzunehmen. Dieser berechtigt bei negativem Ergebnis allerdings ausschließlich zur Teilnahme an der unmittelbar bevorstehenden Sitzung und ist nicht für andere Veranstaltungen nutzbar. Über das Ergebnis wird - anders als bei PCR- oder Schnelltests - auch keine schriftliche Bescheinigung ausgestellt.

Die Nutzung dieses Angebots erfordert zudem eine Anmeldung spätestens am Tag vor der jeweiligen Sitzung über die Mail-Adresse testung@stadt-frechen.de. Von dort erfolgen dann weitere Informationen zu konkreter Uhrzeit und Ort der Testung.

Weitere Auskünfte erteilt das Büro für Ratsangelegenheiten unter ratsbuero@stadt-frechen.de bzw. telefonisch unter 501-1278 oder -1426.

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