Jetzt Unterstützung beantragen
Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Rhein-Erft-Kreis können ab sofort einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Rhein-Erft-Kreis erhält aus dem Programm in diesem Jahr 49.000 Euro.

„Mit dem neuen Landesförderprogramm haben wir eine weitere Möglichkeit unsere Vereine, Organisationen und Initiativen hier im Rhein-Erft-Kreis in Ihrem ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen. Das diesjährige Motto „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ ist jetzt schon im Rhein-Erft-Kreis Realität und eine finanzielle Unterstützung für kommende engagierte Vorhaben wird dem Ganzen noch einen weiteren positiven Schub geben“, so Landrat Frank Rock.

Durch das neue Landesprogramm können Engagierte, mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro, zusätzliche Unterstützungen erhalten. Förderfähig sind dabei Projekte und Ideen, die passend zum diesjährigen Themenschwerpunkt „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“, initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Förderfähig sind alle entstanden Kosten der Maßnahme wie beispielsweise Material, Öffentlichkeitsarbeit oder Arbeitsstunden.

Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil beitragen möchten, einen Antrag einreichen. Wichtig dabei ist, dass die Ausgaben zum Vorhaben 1.000 Euro nicht unterschreiten, die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden und mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage noch nicht begonnen wurde.

Mögliche Beispiele, für Projekte oder Ideen im Sinne des Schwerpunktthemas „Gemeinschaft gestalten - engagierte Nachbarschaft leben“ sind beispielsweise Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind, Adventsnachmittage für Seniorinnen und Senioren oder öffentliche Nachbarschaftsfeste.

Die Anträge können im Rhein-Erft-Kreis ab sofort gestellt und bis zum 01.11.2021 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal www.engagementfoerderung.nrw. Alle Antragsunterlagen sind im Portal hinterlegt und können dort ausgefüllt werden.

Wichtige Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können im FAQ des Landes NRW unter folgenden Link abgerufen werden: www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
Die vorgenannten Links zum Portal und zum FAQ finden Interessenten auch auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises.

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