Bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag kam es im Wahllokal 6, Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim-Kenten, zu einem bedauerlichen Vorfall, bei dem einer Wählerin mit Kopftuch und Mundschutz von einer Wahlhelferin zunächst das Wahlrecht unter Hinweis auf das Verhüllungsverbot verwehrt wurde. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung wurde unmittelbar eine entsprechende Anweisung aus dem Rathaus an das Wahllokal vor Ort gegeben. Sodann wurden der Frau die Wahlunterlagen ausgehändigt und sie konnte ihre Stimme abgeben.

Die Wahlleitung hat sich sofort um die lückenlose Aufklärung des Vorfalls gekümmert. Die Wahlhelferin war nach eigener Aussage von einer unzulässigen Verhüllung ausgegangen, obwohl bei den Wahlhelferschulungen der Umgang mit einer etwaigen Verhüllung ausdrücklich erörtert wurde. Ein islamophober, rassistischer oder diskriminierender Hintergrund für die Zurückweisung kann keinesfalls bestätigt werden.

Für diesen peinlichen Vorfall hat sich die Stadtverwaltung Bergheim, auch im Namen des Wahlvorstandes und der betreffenden Wahlhelferin bei der Frau schriftlich entschuldigt. Bürgermeister Volker Mießeler hat bereits telefonischen Kontakt zu ihr aufgenommen, ein persönliches Treffen im Rathaus wird in dieser Woche stattfinden. Hier wird die Situation nochmals im Detail besprochen. „An dieser außerordentlichen Fehleinschätzung gibt es nichts schön zu reden, so etwas darf einfach nicht passieren. Daher ist es mir wichtig, den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch mit der Betroffenen nochmals lückenlos aufzuklären, sodass keine Fragen mehr nach einem irgendwie gearteten ausländerfeindlichen Hintergrund offen sind“ so Bürgermeister Volker Mießeler.

Die freie Ausübung des Wahlrechts ist ein hohes demokratisches Rechtsgut, das es unter allen Umständen zu schützen gilt. Oberstes Ziel der Stadtverwaltung Bergheim ist es, alles dafür zu tun, um jedem Bürger und jeder Bürgerin die Wahl zu ermöglichen. Daher werden bei künftigen Wahlen die WahlhelferInnen noch intensiver geschult, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt.

In keiner der vergangenen Wahlen in Bergheim, noch bei der Wahl am vergangenen Sonntag, auch nicht in einem anderen der 46 Wahllokale und bei rund 450 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist es zu einem vergleichbaren Vorfall gekommen. Der Sachverhalt wurde sowohl mündlich als auch schriftlich aufgearbeitet und es gibt keinen Anhaltspunkt darauf, dass es noch einen weiteren Fall oder weitere Fälle gegeben hat.

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