Doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen
Im September haben auch in Frechen Wahlberechtige doppelte Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erhalten. Grund für die Dopplung ist offensichtlich ein Software- bzw. Hardware-Fehler. Dies ist das Ergebnis einer eingehenden Überprüfung. Trotz doppeltem Versand ist eine zweifache Stimmregistrierung nicht möglich, da das System die Dopplung am Wahltag erkennen wird.

Betroffen sind in Frechen Wahlberechtigte in den Wahlbezirken 3 und 4 (Königsdorf und Neufreimersdorf). Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen zwei Mal bekommen haben, sollen ein Exemplar vernichten oder an das Wahlamt zurücksenden. Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlbüro an der Hauptstraße 69 in der Frechener Fußgängerzone zurückgegeben werden.

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