Die Kreisverwaltung blickt zurück auf fast eine Woche eines Schadensereignisses, bei dem in Erftstadt in völlig ungewöhnlichem Ausmaß Leben und Sachwerte gefährdet waren. Gleichzeitig realisierte sich die befürchtete Gefahr für die Stadtgebiete von Kerpen, Bergheim und Bedburg nicht, wobei alle drei SAE'en in ihrer Lagebeurteilung in Abstimmung mit dem Krisenstab eine Evakuierung nach den Hochwassergefahrenkarten HQ-extrem temporär und vorsorglich durchgeführt haben.

Da es keine kreisweite Einsatzlage im Sinne der Regelungen des Katastrophenschutzrechtes mehr gibt, u.a. da nach derzeitigen Erkenntnissen die Steinbachtalsperre gesichert werden konnte, wird mit Wirkung vom 23.07.2021, 10 Uhr nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln der Katastrophenfall nach Paragraph 1 Absatz 2 Nr.1 BHKG für das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises aufgehoben.

Der Kreis wird weiterhin im Rahmen seiner originären Zuständigkeiten schnell und pragmatisch zur Unterstützung der Stadt Erftstadt und der anderen Kommunen handeln. Im Rahmen seiner Aufgaben im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz wird er weiterhin koordinieren und all seine Möglichkeiten einsetzen, um zur schnellen Behebung der Schäden in Erftstadt beizutragen.

Der Landrat Frank Rock dankt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den SAEs und Gesamtverwaltungen, sowie den Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Tagen dieser für uns alle sicherlich noch lange prägend wirkenden Naturkatastrophe.

„Es grenzt an ein Wunder, dass wir bis heute keine Vermissten und Toten zu vermelden haben. In Anbetracht des Ausmaßes der Zerstörung in weiten teilen des Landes und in Erftstadt bin ich immer noch tief beeindruckend von der Hilfsbereitschaft der Menschen. Ich bedanke mich bei allen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz“ so Landrat Frank Rock.

Rückblick:
Am 15.7.2021 hat der Rhein-Erft-Kreis mittags für das gesamte Kreisgebiet den Katastrophenfall im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 2 Nr. 2 BHKG ausgerufen. Hierdurch traten die Rechtsfolgen der Paragraphen 35 ff BHKG ein.

Der Krisenstab des Kreises wurde vorab bereits am Abend des 14.07.2021 alarmiert und hat seine Tätigkeit unmittelbar aufgenommen. Auch die technische Einsatzleitung des Kreises hat bereits am Morgen des 15.07.2021 ihre Arbeit aufgenommen, so dass die vorhandenen Strukturen aufbauend auf der administrativorganisatorischen sowie operativ-taktischen Ebene weiter genutzt wurden.

Bereits vorab hat der Kreis operative Aufgaben, wie zum Beispiel bei der Teilevakuierung des Marienhospitals Erftstadt in der Nacht zum 15.07.2021, mit kreisweiten sowie überörtlichen Einsatzkräften organisiert und entsprechende administrativorganisatorische Maßnahmen veranlasst. Die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises war planerisch in Vollbesetzung und stand neben ihren originären Aufgaben allen Einsatzkräften als rückwärtiges Führungsmittel sowie den kommunalen SAE’en zur Verfügung.

In der Leitstelle wurden bereits in der Nacht des 14.07.2021 Führungskräfte zusammengezogen. Eine Vielzahl von technischen Einheiten wurde überörtlich, sofern sie aufgrund der landesweiten Lage auch zur Verfügung standen, vorsorglich alarmiert und tatsächlich bereits zugeführt. Kreiseigene Kräfte, die zu überörtlicher Hilfe außerhalb des Kreisgebietes eingesetzt waren, wurden bereits am Abend des 14.07.2021 vorsorglich zurückbeordert.

Der Rhein-Erft-Kreis hat auf Grundlage der möglichen Informationsquellen, u. a. den Meldungen der SAE’en, ein kreisweites Lage- und Schadensbild erstellt und hat hierzu u.a. auch eigene Überflüge veranlasst und die Erkenntnisse den Einsatzleitungen und SAE'en zur Verfügung gestellt sowie weitere Experten in die Beurteilung einbezogen.

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