Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung eine unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro beschlossen. Der Bund wird die Hälfte der geleisteten Soforthilfe übernehmen.

Die Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Auszahlungen können schnell über die Städte und Gemeinden erfolgen. „Damit ist ein wichtiger Schritt getan, die drängendste Not der Menschen zumindest ein Stück weit zu lindern“, so Ministerpräsident Armin Laschet.

Landrat Rock begrüßt den Kabinettsbeschluss der Landesregierung: „Das Land steht zu seinem Wort, die Region schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Das Soforthilfepaket der Landesregierung: Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:

1) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.

2) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro beantragen.

3) Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Hochwasserkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Die Verluste auf den Feldern, in den Ställen, in den landwirtschaftlichen Betrieben sowie in der Forstwirtschaft kann noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es gelten dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

4) Hilfe für Kommunen
Eine schnelle erste Soforthilfe in Form eines Pauschalbetrags zur kurzfristigen Instandsetzung der zerstörten öffentlichen Infrastruktur erhalten auch die betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise.

Die Landesregierung hat unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Antragsverfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann.

Weitere Informationen können unter www.land.nrw/soforthilfe abgerufen werden.

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