Bundes- und Landesregierung haben für die Kindertageseinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis ab dem 26.04.2021 im Rahmen der sog. Bundesnotbremse die „bedarfsorientierte Notbetreuung “ verfügt, der die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Betreuung für viele Eltern wesentlich einschränkt und reduziert. Diese Regelung gilt vorerst bis auf Weiteres, da im Moment nicht absehbar ist, ab welchem Zeitpunkt die Inzidenzahlen im Rhein-Erft-Kreis die Aufhebung dieser Beschränkungen wieder zulassen.

Durch die aktuell bestehende Notbetreuung und den neuerlichen Appell der Landesregierung, die Kinder möglichst Zuhause zu betreuen, erhalten zurzeit nur wenige Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen eine Mittagsverpflegung. Grundsätzlich besteht in den städtischen Kindertageseinrichtungen auch bei Nichtteilnahme an der Verpflegung die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Essenbeitrages.

„Wir haben uns aber aufgrund der erweiterten Einschränkungen dazu entschlossen, zusätzlich zum bereits beschlossenen Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS, die Eltern in dieser besonderen Situation zu entlasten und für den Monat Mai 2021 auch keine Essenbeiträge für Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen zu erheben“ so Bürgermeister Volker Mießeler.

Die Stadtkasse wird keine Essensbeiträge für den Monat Mai im Lastschriftverfahren einziehen. Selbstzahler werden gebeten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Zahlungen, die per Überweisung bzw. Dauerauftrag bereits geleistet wurden, werden möglichst zeitnah erstattet.

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