Noch bis einschließlich 10. Februar 2021 können sich Interessierte für das Amt der Schiedsperson in den Stadtteilen Alt-Hürth, Berrenrath und Knapsack bewerben. Der Grund: Die Amtszeit der vorherigen Schiedsperson ist abgelaufen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz und das 30-ste Lebensjahr vollendet haben. Sie sollten jünger als 70 Jahre alt sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht unter Betreuung stehen. Weiterhin sollten sie nicht durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wird pro Quartal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind gewünscht.  

Aufgabe einer Schiedsperson ist es, Streitigkeiten in Zivil- und Strafsachen gütlich zu einigen, um Gerichtsprozesse zu vermeiden. In bürgerlichen Streitigkeiten können Güteverhandlungen über vermögensrechtliche Ansprüche sowie in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre stattfinden. In strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Schiedsperson für Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung die Vergleichsinstitution.

Sofern es sich um ein Antragsdelikt handelt, ist die Schiedsperson in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht zuständig. Werden derartige Straftaten einer Schiedsperson vorgetragen, so hat sie die antragstellende Partei an das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zu verweisen.   

Bewerbungen sind an die Stadtverwaltung Hürth, Hauptamt, Dr. Axel Schlinghoff, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, E-Mail aschlinghoff@huerth.de, Telefon 02233-53113, zu richten.

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