Zahlreiche Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine haben in den vergangenen Monaten der Corona-Krise den Schwerpunkt ihrer Arbeit in die Bewältigung der Folgen gelegt und helfen im Rahmen unterschiedlichster Hilfsaktionen. Um diese ehrenamtlichen Aktivitäten finanziell zu unterstützen, hat das Land NRW dem Rhein-Erft-Kreis im Mai letzten Jahres einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt.

Viele Organisationen, die sich während der Pandemie um die Menschen im Rhein-Erft-Kreis verdient machen, und ihre erstattungsfähigen Kosten beim Kreis eingereicht haben, haben das Geld inzwischen erhalten. Der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 geltende Verwendungszeitraum der Gelder wurde nun noch einmal durch das Land verlängert. So haben noch bis zum 31. März weitere Vereine und Initiativen die Möglichkeit, die durch ihr Engagement zusätzlich entstandenen Ausgaben bis zu 500 Euro bei der Kreisverwaltung geltend zu machen.

Nach den Richtlinien des Landes werden zum Beispiel Aufwendungen für

- Material zum Nähen von Behelfsmasken,
- die Anschaffung von Schutzbekleidung,
- die Anschaffung von Desinfektionsmitteln,
- oder auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit

erstattet. Auf der Homepage des Kreises (www.rhein-erft-kreis.de/Ehrenamt) steht ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Mittel zur Verfügung. Auch sind dort weitere Informationen zum Verfahren zu finden.

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