Mitte Februar hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis getagt und die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar für den individuellen Wohnungsbau, den Geschosswohnungsbau, gewerbliche Bauflächen, Ackerlandflächen sowie die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum fortgeschrieben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss alle Kaufverträge von Immobilien vorzulegen sind.

Damit die Verträge gutachterlich ausgewertet werden können, sind häufig zusätzliche Angaben nötig, die die Geschäftsstelle bei den neuen Eigentümern mittels eines Fragebogens einholt.

Von den insgesamt rund 5.200 Kaufverträgen (-4 % zu 2017), die in die Kaufpreissammlung aufgenommen wurden, konnten letztlich etwa 4.200 Verträge vom Gutachterausschuss detailliert ausgewertet werden. Mit dieser Datengrundlage war es möglich, den Grundstücksmarkt umfassend zu analysieren und damit die Bodenrichtwerte fortzuschreiben. Der Geldumsatz aller 2018 in die Kaufpreissammlung aufgenommener Verträge lag mit rd. 1,473 Mrd. Euro etwa 4 Prozent höher als im Vorjahr.

Die Auswertung der Kaufpreissammlung hat bei den Ackerlandrichtwerten in diesem Jahr eine durchschnittliche Erhöhung von rund 11 Prozent zu den Vorjahreswerten ergeben. Die Bodenrichtwerte im individuellen Wohnungsbau zeigten sowohl westlich der Ville, also in der eher ländlich geprägten Region des Rhein-Erft-Kreises, als auch östlich der Ville, dem sogenannte Speckgürtel um die Stadt Köln, teilweise stark steigende Tendenzen.

Die gebietstypischen Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau liegen für die Kommunen östlich der Ville nun zwischen 300 und 570 €/m² bei guten Lagen und 230 bis 310 €/m² bei einfachen Lagen. Westlich der Ville liegen diese Werte zwischen 170 und 320 €/m² bei guten Lagen und 110 bis 160 €/m² bei einfachen Lagen. Der Spitzenwert des Kreisgebietes mit 570 €/m² ist in Hürth-Efferen zu finden, der niedrigste mit 90 €/m² in Erftstadt-Herrig.

Die aktuellen Bodenrichtwerte und die Werte der Vorjahre sowie die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum können im „Informationssystem zum Immobilienmarkt des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen“ unter www.boris.nrw.de kostenfrei eingesehen und ausgedruckt werden.

Neben den Bodenrichtwerten hat der Gutachterausschuss auch die sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ abgeleitet und festgesetzt; dies sind z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren. Veröffentlicht sind diese im „Grundstücksmarktbericht 2019“, der ebenfalls unter www.boris.nrw.de kostenfrei zur Verfügung steht.

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