Suche nach alternativen Lösungen
Mitte März diesen Jahres hatten die Stadtverwaltung und die ausführenden Stadtwerke Bergheim die Anwohner im Bereich der Grundstücke „Am Lapprath 14-42“ sowie am „Kölner Hohlweg“ in Bergheim-Oberaußem darüber informiert, dass eine vorgesehene - zum Teil sieben Meter hohe - Lärmschutzwand aufgrund der hohen Kosten und der erforderlichen Umlegung dieser Kosten als Erschließungsmaßnahme auf die Anlieger so nicht umgesetzt werden soll. Eine zunächst geplante Anwohnerversammlung wurde aus diesen Gründen abgesagt.

Erster Beigeordneter Wolfgang Berger: „Wir mussten das Projekt auf Eis legen. Denn bei dem Bau der Lärmschutzwand handelt es sich um eine erschließungsbeitragspflichtige Maßnahme. Das bedeutet, wenn wir das Projekt umsetzen würden, müssten erhebliche Anteile der Herstellungskosten - und wir sprechen nach der aktuellen Ermittlung von über 300.000 € - auf eine sehr geringe Anzahl von Anliegern verteilt werden. Daher haben wir uns gegen den Bau der Lärmschutzwand in dieser Form entschieden. Das bedeutet aber nicht, dass wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit der Situation sich selbst überlassen. Es werden andere wirksame Lärmschutzmaßnahmen geprüft und wir werden neue Vorschläge unterbreiten.“

powered by

Sie haben...

- Ideen für interessante neue Beiträge? 

 

- Infos zu anstehenden Events, die auf die Seiten von BMTV gehören?

 

Kontaktieren Sie uns!

 

 

Hier klicken

 

 

 Sie möchten Technik und Kompetenz von BMTV für eigene Filmprojekte nutzen? Sprechen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie da, vom Storyboard bis zur fertigen Produktion! 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.