Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergheim und das Landgericht Köln gesucht - Wahlperiode 2019-2023
Der Fachbereich Jugend, Bildung und Soziales der Kreisstadt Bergheim sucht weiterhin Interessierte für das Amt der Jugendschöffin sowie des Jugendschöffen beim Amtsgericht Bergheim und beim Landgericht Köln für die Wahlperiode 2019-2023. Die wesentlichen Voraussetzungen, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, sind:

• Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
• Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
• Wohnsitz in Bergheim
• Mindestalter von 25 und Höchstalter von 69 Jahren (am Stichtag 01. Januar 2019)
• Keine Einschränkung der Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen
• Keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das Vermögen
• Keine Vorstrafe von mehr als sechs Monaten und kein aktuell laufendes Strafverfahren
• Erfahrungen in der Jugenderziehung/Jugendarbeit

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30.04.2018 an die Kreisstadt Bergheim, Fachbereich Jugend, Bildung und Soziales, z.Hd. Christina Schmitz, Bethlehemer Str. 9-11 in 50126 Bergheim. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsformulare gibt es auf den Homepages www.schoeffenwahl.de und www.bergheim.de oder telefonisch unter 02271-89-569.

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