An Weiberfastnacht, 08. Februar, ist die Verwaltung in Liblar von 8 bis 10.30 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Danach beginnt der Rathaussturm. Freitag und Veilchendienstag gelten die normalen Öffnungszeiten. An Rosenmontag bleibt die Verwaltung geschlossen. Für den Badebetrieb geschlossen bleibt das Liblarer Hallenbad an Weiberfastnacht, Karnevalssonntag und Rosenmontag. In der Musikschule findet an Weiberfastnacht und Rosenmontag kein Unterricht statt.