Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Pulheim 9 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bergheim und Landgericht Köln als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 19. Januar 2018 an das Jugendamt
der Stadt Pulheim, Judith Schwibbe, Tel.:02238/ 808305.
Ausführliche Informationen und das Bewerbungsformulare findet man auf der Internetseite www.pulheim.de oder unter www.schoeffenwahl.de.
Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener können ebenfalls nicht zu Schöffen gewählt werden.