Um die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Frechen planvoll und nachhaltig zu gestalten, wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frechen aus dem Jahr 2008 in einem neuen Entwurf fortgeschrieben. Neben den Veränderungen im Einzelhandelsbestand der Stadt und der Wettbewerbssituation in der Region geben die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen Anlass für eine Überprüfung der Frechener Einkaufslagen.
Mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklung der Innenstadt und der zentralen Versorgungsbereiche schlägt das Konzept stadtplanerische Wege vor, wie die einzelnen Einzelhandelsbereiche im Stadtgebiet zukünftig entwickelt werden sollen.
Auch die Sicherung der wohnungsnahen Versorgung mit Lebensmitteln, speziell vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, wird im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten in dem Konzeptentwurf geprüft. Hierzu wurde der Einzelhandelsbestand in Frechen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beauftragten Gutachterbüros erfasst, um das Einzelhandelsangebot in Frechen detailliert analysieren zu können.
Im April 2016 wurde ein erster Entwurf der breiten Öffentlichkeit vorgestellt, der nun konzeptionell – insbesondere mit Blick auf die Einzelhandelslagen außerhalb der Innenstadt – weiterentwickelt wurde.
Vom 11. Dezember 2017 bis zum 5. Januar 2018 besteht für jedermann die Möglichkeit, zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes schriftlich Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen sind per Post oder per E-Mail bei der Stadt Frechen einreichbar. Das Einzelhandelskonzept steht im Internet unter www.frechen.de unter „Planen und Bauen“ -> „Planen“ -> „Aktuelle Planungen“ als Download zur Verfügung. Zudem liegt ein gedrucktes Exemplar an der Infotheke im Rathausfoyer sowie im Geschäftszimmer der Fachdienste 6 und 9 (Zimmer 304) der Stadtverwaltung Frechen aus.