Das Ordnungsamt der Stadt Erftstadt warnt vor dem Sprung in unbekannte Gewässer und weist darauf hin, dass das Baden in nicht freigegebene Seen verboten ist. Im Rahmen der Rekultivierung des ehemaligen Braunkohlenreviers entstanden die Ville-Seen, die sich heute im Naturpark Rheinland befinden. Dieses Gebiet ist laut Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises besonders geschützt, so dass dort alle Handlungen verboten sind, die zu einer Zerstörung oder Beschädigung dieses Gebietes führen. Hierzu zählt auch das Baden in diesen Seen und das damit oft in Zusammenhang stehende Grillen oder Feuer machen.
Die meisten Seen im Erftstädter Stadtgebiet sind mit einem Badeverbot belegt. Der Grund dafür ist nicht, den Bürgerinnen und Bürgern den Spaß bei einer Abkühlung im Wasser zu nehmen. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Schutz für Flora und Fauna, nicht zuletzt jedoch auch für den Menschen. Denn auch Untiefen und unterschiedliche Wassertemperaturen können gefährlich für Schwimmer werden. Zumal die nicht als Badeseen ausgewiesenen Gewässer auch nicht von einem Rettungsdienst überwacht werden. Auch über die Wasserqualität in den nicht freigegebenen Seen kann keine Aussage gemacht werden.
Nur zugelassene Badeseen überprüft und überwacht der Rhein-Erft-Kreis nach den Richtlinien der Europäischen Union und der Badegewässerverordnung vom Gesundheitsamt monatlich auf die Wasserqualität hin. Dadurch ist sichergestellt, dass das Baden keine gesundheitliche Gefährdung für die Badegäste darstellt. Solche Überprüfungen gibt es in den „gesperrten Seen“ nicht, so dass dort Bakterien und Schimmelpilze schnell Infektionen bei den Erholungssuchenden auslösen können. Auf Erftstädter Stadtgebiet ist das Schwimmen ausschließlich am Strandbad am Liblarer See erlaubt, allerdings auch nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen. Im Liblarer See ist die Bewertung der Wasserqualität durch das Landesamt für Natur und Umwelt- und Verbraucherschutz in den vergangenen Jahren immer ausgezeichnet gewesen.