Von 19.00 Uhr bis 09.00 Uhr ist ab sofort in der Zeit, in der die meisten Geschäfte in der Fußgängerzone geschlossen sind und deshalb auch keine Warenauslagen die Hauptstraße an ihren schmalen Stellen einengen, das Fahrradfahren erlaubt. Damit haben als weiterer Beitrag zum sicheren Schulweg dann z. B. die Schulkinder in der dunklen Jahreszeit die Möglichkeit, auf dem Weg zur Schule mit dem Fahrrad die Fußgängerzone zu benutzen. Damit hat auch das Schieben des Fahrrades in den Abend- und Nachtstunden ein Ende. |